Unsere Buchungsbedingungen (Miete Poolvillen und Appartements)

Buchung 

Mit Ihrer Buchung haben Sie dem Vermieter den Abschluss dieses Mietvertrages verbindlich angeboten. Die Buchung ist per e-mail bzw. fernmündlich vorgenommen worden. In der Rechnung zu diesem Vertrag ist als Buchungsbestätigung die fragliche Mietzeit, die Anzahl der mitreisenden Personen sowie der Mietpreis auf­ge­führt.


Preise

Grundlage für den Mietpreis ist die Ankunft ab 11:00 Uhr vormittags und die Abreise bis 12:00 Uhr.


Bezahlung 

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung auf den Mietpreises innerhalb einer Woche zu leisten. Der Restbetrag des Gesamtpreises ist - nach gesonderter Vereinbarung - siehe unsere Rechung, Buchungsbestätigung, zu leisten. 

 

Verwalter

Dem Verwalter, Besitzer vor Ort ist jederzeit der Zutritt zu gestatten / ermöglichen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Servicepersonal.


Leistungsbeschreibung 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Mietobjektes. Die Einrichtung und Ausstattung ist nach den Komfortbedürfnissen und dem Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden. Ihr Mietobjekt dürfen Sie nur mit der angemeldeten Personenzahl bewohnen. Bitte lassen Sie das Mietobjekt bei Mietende in einwandfreiem Zustand mit allem Zubehör zurü̈ck. Die Möbel müssen - wenn nichts anderes abgespro­chen wurde - bei Beendigung der Mietperiode wieder so aufgestellt werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Beschreibung des Mietobjektes zu erklären, über die der Mieter vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die Angaben zu Größe, Ausstattung des Mietobjektes erhalten wir vom Vermieter und kooperierenden Maklern vor Ort. Sie können in vertretbarem Maße von unserer Be­schreibung abweichen. First-Class-Runaways ist nicht haftbar für diese vertretbaren Abweichungen. Regress- oder Scha­dens­ersatzansprüche sind hier ausgeschlossen. Mit Zahlung des Mietpreises wird dies vom Mietinteressenten auch so ver­bindlich anerkannt. Sollte unsere Beschreibung jedoch unvertretbar vom vorgefundenen Zustand des Mietobjektes abweichen, bestehen selbstverständlich Ansprüche seitens des Mie­ters. Siehe dazu Punkt „Gewähr­leistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung“


Nebenkosten 

Variable Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom sind in der Regel im Mietpreis inbegriffen. Dies jedoch wird in unserer Buchungsbestätigung verbindlich vereinbart.
Endreinigung des Mietobjektes Die Endreinigung ist im Gesamtpreis des Objektes enthalten. In jedem Fall ist das gemietete Objekt besenrein und in aufgeräumtem Zustand und nach Abwasch des Koch- und Essgeschirrs zu hinterlassen.


Kaution (Safety Deposit)

In der Regel wird von unseren Vertragspartnern eine pauschale Kaution verlangt. Sie beträgt meist 10% des für den abgeschlossenen Zeitraums vereinbarten Mietpreises. Bei einem Mietpreis von 5.000 EUR wären dies demnach 500 EUR. Diese sind bei Ankunft zuleisten und werden spätestens innerhalb 7 -10 Tagen nach Ab­reise zurückerstattet, es sei denn es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Oft wird die Kaution auch noch vor der Abreise zurückerstattet, falls eine Abnahme des Mietobjektes durch den Vermieter, Makler erfolgen konnte. Sollten (ohne vorherige Kautionsleistung) am Mietobjekt durch Verursachung der Mieter Schäden entstan­den sein, die sich nicht während der Anwesenheit der Mieter reparieren lassen, werden die Mieter um die Hinterlegung eine entsprechenden Kaution gebeten.


Sachbeschädigung 

Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Mitreisenden oder Ihre Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Beauftragten des Vermieters oder dem Vermieter selbst rechtzeitig vorder Abreise alle Schäden anzuzeigen, die während Ihres Aufenthaltes in Ihrem Ferienhaus aufgetreten sind. Haustiere sind nicht zugelassen.

 

Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen 

Der Mieter kann bis Mietbeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeb­lich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung beim Vermieter. Dem Vermieter steht bei Rücktritt des Mieters eine angemessene Entschädigung zu. Die Rücktrittsgebühren, die von Vermieter zu Vermieter sehr unterschiedlich sind, entnehmen Sie bitte unserer Buchnungsbestätigung. Unabhängig davon, empfehlen wir stets den Abschluss einer Reiserücktrittskosten­- versicherung.
Das Recht des Mieters, dem Vermieter einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt unbenommen. Umbuchungswünsche des Mieters können, sofern ihre Durchführung überhaupt mög­lich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag durch Neuanmeldung des Mieters erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die auf Grund von anderweitiger Vermietung des ursprünglich gemieteten Zeitraums nur geringfügige Kosten verursachen. Bezieht der Mieter das gemietete Objekt nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertrag­li­chen Mietende ab aus Gründen, die nicht von dem Vermieter zu ver­treten sind, so behält der Vermieter den vollen Vergütungsanspruch.


Rücktritt durch den Vermieter 

Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn vorher bekannt werdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durch­führung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte, bereits eingezahlte Mietpreis ohne Abzug erstattet. First-Class-Runaways wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatz­quar­tier anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verlorengegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.


Haftung 

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Beschränkung der Haftung Der Vermieter haftet nicht: in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Wasser, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Kernenergie, Strand- und Algenverschmutzung etc. - für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorher-sehbar sind. - für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht direkt betreffen. - bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen der Elektro-, Gas- und Wasserversorgung. Darüber hinaus haften weder der Vermieter noch dessen Beauftragter bei Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden am Eigentum des Mieters.

 

Gewährleistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 

Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung (teilweise) Mietpreiserstattung wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zur vertreten hat. Sollten beim Bezug des Objektes Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestim­mungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht).
Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten melden, damit die Mängel überprüft und gegebenenfalls beseitigt werden können. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung hat der Mieter gem. §651 g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul­den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 
Die Ansprüche verjähren gem. 651 g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Sollte der Mieter seiner Meldepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommen, sind Minderungsansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen


Unwirksamkeit 

Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

Buchungsbedingungen
zum Dowload via PDF
Buchungsbedingungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument [60.2 KB]
Download