Unsere Buchungsbedingungen (Miete Poolvillen und Appartements)
Buchung
Mit Ihrer Buchung haben Sie dem Vermieter den Abschluss dieses Mietvertrages verbindlich angeboten. Die Buchung ist per e-mail bzw. fernmündlich vorgenommen worden. In der Rechnung zu diesem Vertrag ist als Buchungsbestätigung die fragliche Mietzeit, die Anzahl der mitreisenden Personen sowie der Mietpreis aufgeführt.
Preise
Grundlage für den Mietpreis ist die Ankunft ab 11:00 Uhr vormittags und die Abreise bis 12:00 Uhr.
Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung auf den Mietpreises innerhalb einer Woche zu leisten. Der Restbetrag des Gesamtpreises ist - nach gesonderter Vereinbarung - siehe unsere Rechung, Buchungsbestätigung, zu leisten.
Verwalter
Dem Verwalter, Besitzer vor Ort ist jederzeit der Zutritt zu gestatten / ermöglichen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Servicepersonal.
Leistungsbeschreibung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Mietobjektes. Die Einrichtung und Ausstattung ist nach den Komfortbedürfnissen und dem Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden. Ihr Mietobjekt dürfen Sie nur mit der angemeldeten Personenzahl bewohnen. Bitte lassen Sie das Mietobjekt bei Mietende in einwandfreiem Zustand mit allem Zubehör zurü̈ck. Die Möbel müssen - wenn nichts anderes abgesprochen wurde - bei Beendigung der Mietperiode wieder so aufgestellt werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Beschreibung des Mietobjektes zu erklären, über die der Mieter vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die Angaben zu Größe, Ausstattung des Mietobjektes erhalten wir vom Vermieter und kooperierenden Maklern vor Ort. Sie können in vertretbarem Maße von unserer Beschreibung abweichen. First-Class-Runaways ist nicht haftbar für diese vertretbaren Abweichungen. Regress- oder Schadensersatzansprüche sind hier ausgeschlossen. Mit Zahlung des Mietpreises wird dies vom Mietinteressenten auch so verbindlich anerkannt. Sollte unsere Beschreibung jedoch unvertretbar vom vorgefundenen Zustand des Mietobjektes abweichen, bestehen selbstverständlich Ansprüche seitens des Mieters. Siehe dazu Punkt „Gewährleistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung“
Nebenkosten
Variable Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom sind in der Regel im Mietpreis inbegriffen. Dies jedoch wird in unserer Buchungsbestätigung verbindlich vereinbart.
Endreinigung des Mietobjektes Die Endreinigung ist im Gesamtpreis des Objektes enthalten. In jedem Fall ist das gemietete Objekt besenrein und in aufgeräumtem Zustand und nach Abwasch des
Koch- und Essgeschirrs zu hinterlassen.
Kaution (Safety Deposit)
In der Regel wird von unseren Vertragspartnern eine pauschale Kaution verlangt. Sie beträgt meist 10% des für den abgeschlossenen Zeitraums vereinbarten Mietpreises. Bei einem Mietpreis von 5.000 EUR wären dies demnach 500 EUR. Diese sind bei Ankunft zuleisten und werden spätestens innerhalb 7 -10 Tagen nach Abreise zurückerstattet, es sei denn es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Oft wird die Kaution auch noch vor der Abreise zurückerstattet, falls eine Abnahme des Mietobjektes durch den Vermieter, Makler erfolgen konnte. Sollten (ohne vorherige Kautionsleistung) am Mietobjekt durch Verursachung der Mieter Schäden entstanden sein, die sich nicht während der Anwesenheit der Mieter reparieren lassen, werden die Mieter um die Hinterlegung eine entsprechenden Kaution gebeten.
Sachbeschädigung
Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Mitreisenden oder Ihre Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Beauftragten des Vermieters oder dem Vermieter selbst rechtzeitig vorder Abreise alle Schäden anzuzeigen, die während Ihres Aufenthaltes in Ihrem Ferienhaus aufgetreten sind. Haustiere sind nicht zugelassen.
Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Mieter kann bis Mietbeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der
Eingang der Erklärung beim Vermieter. Dem Vermieter steht bei Rücktritt des Mieters eine angemessene Entschädigung zu. Die Rücktrittsgebühren, die von Vermieter zu Vermieter sehr unterschiedlich
sind, entnehmen Sie bitte unserer Buchnungsbestätigung. Unabhängig davon, empfehlen wir stets den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- versicherung.
Das Recht des Mieters, dem Vermieter einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt unbenommen. Umbuchungswünsche des Mieters können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag durch Neuanmeldung des Mieters erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die auf Grund von anderweitiger Vermietung des ursprünglich
gemieteten Zeitraums nur geringfügige Kosten verursachen. Bezieht der Mieter das gemietete Objekt nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen Mietende ab aus Gründen,
die nicht von dem Vermieter zu vertreten sind, so behält der Vermieter den vollen Vergütungsanspruch.
Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn vorher bekannt werdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte, bereits eingezahlte Mietpreis ohne Abzug erstattet. First-Class-Runaways wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verlorengegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.
Haftung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Beschränkung der Haftung Der Vermieter haftet nicht: in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Wasser, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Kernenergie, Strand- und Algenverschmutzung etc. - für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorher-sehbar sind. - für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht direkt betreffen. - bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen der Elektro-, Gas- und Wasserversorgung. Darüber hinaus haften weder der Vermieter noch dessen Beauftragter bei Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden am Eigentum des Mieters.
Gewährleistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung (teilweise) Mietpreiserstattung wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter
nicht zur vertreten hat. Sollten beim Bezug des Objektes Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht).
Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten melden, damit die Mängel überprüft und gegebenenfalls beseitigt werden können. Vor einer Kündigung (§
651e BGB) ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung hat der Mieter gem. §651 g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise bei dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
Die Ansprüche verjähren gem. 651 g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Sollte der Mieter seiner Meldepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommen, sind
Minderungsansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen
Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
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